Die Behandlung von an Brustkrebs erkrankten Frauen erfolgt in vielen Zentren in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Wichtige Teile der Therapie erfolgen in Praxen, die selbst nicht im Krankenhausplan festgelegte Kernleister des Brustzentrums sind.

Um die enge Zusammenarbeit mit dem Brustzentrum u. a. für die Patientinnen ersichtlich zu machen, ist eine Zertifizierung als "Kooperationspartner des Brustzentrums" durch ÄKzert® möglich. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig.

Ihre Ansprechpartner

Dr. med. Andrea Gilles

Dr. med. Andrea Gilles

Dr. med. Ha.-Jo. Bücker-Nott

Dr. med. Ha.-Jo. Bücker-Nott

Wiebke Wagener

Jutta Beckemeyer

Erst-Zertifizierung

Voraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass der Anforderungskatalog erfüllt wird und eine Praxis mindestens 25 Prozent der Patientinnen eines Brustzentrum-Standortes onkologisch bzw. strahlentherapeutisch versorgt (bei einer Fallzahl des Brustzentrums von mehr als 300 reicht somit die Behandlung von insgesamt 75 erkrankten Frauen).

Im Rahmen der Zertifizierung prüft ein erfahrener Auditor vor Ort die Abläufe und die Umsetzung des Anforderungskatalogs.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Audit erhält die Praxis ein für drei Jahre gültiges Zertifikat.

Überwachungsaudit

Im Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit finden jährlich Überwachungsaudits statt, in denen die Einhaltung der Anforderungen seitens der Zertifizierungsstelle bei Ihnen vor Ort überprüft wird.

Re-Zertifizierung

Vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeit des erhaltenen Zertifikats erfolgt das Re-Zertifizierungsaudit zur Aufrechterhaltung und erneuten Bestätigung der Konformität Ihrer Praxis mit den an Sie gestellten Anforderungen.

Dokumente zum Download